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EU-Motorenverordnung in Kraft getreten

Seit dem 16. Juni 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Elektromotoren in Verkehr gebracht werden, die mindestens der internationalen Energieeffizienzklasse IE2 entsprechen, teilte der ZVEI mit. Die EU-Kommission erlässt damit die erste Stufe der EU-Motorenverordnung M640/2009. Ziel es, die Energieeffizienz von Elektroantrieben zu steigern. Allein in Deutschland ließen sich 38Mrd.KWh durch den intelligenten Einsatz elektrischer Antriebstechnik in Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen einsparen. Würden alle in Deutschland installierten Antriebe mit Energiesparmotoren und bei Bedarf mit elektronischen Antriebsregelungen ausgerüstet, ergäbe sich ein Energiesparpotenzial, das der Stromerzeugung von 16 Kraftwerksblöcken der 400 Megawattklasse entspricht. \“Die deutschen und europäischen Motoren- und Antriebshersteller der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie begrüßen diese Verordnung. Sie gibt sowohl den Herstellern als auch den Anwendern Planungssicherheit\“, sagte Dr. Klaus Mittelbach (Bild), Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Weltweit sei die neue Verordnung wegweisend, da sie erstmals auch intelligente Antriebssysteme, d.h. Elektromotoren mit elektronischer Drehzahlregelung, einschließe. Die neue, dreistufige Regelung umfasst Drehstrom-Normmotoren der Größen 0,75 bis 375KW. 2015 und 2017 treten die beiden nächsten Stufen, die IE3 Motoren und elektronisch geregelte Antriebe betreffen, in Kraft.

Thema: Allgemein
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ZVEI e.V.
http://www.zvei.org

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