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Pilz: Harald Förster

Die EU Kommission hat entschieden, die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 um zwei Jahre zu verlängern. Neuer Stichtag ist der 31.12.2011. Wir sprachen mit Harald Förster, Leiter Customer Support bei Pilz, über die verlängerte Übergangsregelung. Des Weiteren erläutert Herr Förster welche Änderungen sich durch die neue Maschinenrichtlinie ergeben und was die Maschinenhersteller und Importeure zu beachten haben.

Die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 ist verlängert worden. Die Übergangsfrist endet jetzt am 31.12.2011. Wie bewerten Sie diese Verlängerung? Ich denke, auf der einen Seite war es verständlich, dass die Gremien sich so entschieden haben, auf der anderen Seite glaube ich, dass es für den Markt letztendlich besser gewesen wäre, wenn die Norm tatsächlich auch ausgelaufen wäre. Durch die Verlängerung der Vermutungswirkung können Hersteller und Betreiber von Maschinen die EN 954-1:1996 und EN ISO 13849-1:2008 parallel anwenden, um die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie zu erlangen. Was empfehlen Sie den Herstellern? Die Maschinenhersteller sollten schon jetzt auf die neue Norm setzen. Wenn ein Kunde heute eine Maschine bestellt, dann möchte er, dass sie dem Stand der Technik entspricht und nicht nach veralteten Vorgaben konstruiert und gebaut wurde. Sie muss zukunftssicher sein. Deshalb ist es für die Hersteller nicht sinnvoll mit der EN 954-1 weiterzumachen. Für den einzelnen Hersteller wäre es vordergründig der einfachere Weg. Aber ich als Kunde würde absolut auf die neue Norm drängen. Wo lagen eigentlich die Hauptgründe für die Novellierung der Richtlinie? Was waren die Ziele? Mit der neuen Maschinenrichtlinie verfolgt man genauso wie mit der alten primär das Ziel der Vermeidung von Unfällen. Die grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen müssen erfüllt sein. Aber man hat die Praxistauglichkeit versucht noch mal zu optimieren. In Foren oder Schulungen tauchen immer wieder Fragen auf wie: \“Worauf muss ich achten, wenn ich Teilmaschinen habe, was ist, wenn ich unvollständige Maschinen baue?\“ Diesbezüglich gab es Lücken in der Maschinenrichtlinie. Diese Detailfragen sind jetzt klarer formuliert. Wen genau betrifft die neue Maschinenrichtlinie? Letztendlich dieselben wie vorher auch. Primär die, die Maschinen bauen. Und diejenigen, die Teilmaschinen, auch unvollständige Maschinen genannt, herstellen. Damit sind Maschinen gemeint, die nicht allein funktionsfähig sind, sondern im Verbund oder als Teil in eine andere Maschine integriert werden oder gemeinsam mit anderen unvollständigen Maschinen zur Maschine werden. Alle diese Hersteller sind betroffen. Müssen alte Maschinen, die vor dem Stichtag schon inverkehrgebracht wurden, an die neue Maschinenrichtlinie angepasst werden? Nein, die Maschinen, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht angepasst werden. Seit dem 29.12.2009 muss die neue Maschinenrichtlinie angewendet werden. Was ist bei einer Modernisierung zu beachten? Bei einer Modernisierung ist entscheidend, ob eine sog. wesentliche Veränderung vorgenommen wird. Wenn dies der Fall ist, muss die neue MRL angewendet werden. Was heißt genau wesentliche Veränderung? Das ist interpretationsfähig. Man sagt z. B., wenn sich an den Sicherheitsmaßnahmen etwas verändert. Dies wäre beim Einbau zusätzlicher Zugangsstellen in die Maschine gegeben. Dadurch entstehen automatisch auch zusätzliche Gefährdungstellen. Oder ich erhöhe die Ausbringung der Maschine wesentlich. Wenn dadurch zusätzliche Gefahren entstehen, dann handelt es sich um eine wesentliche Veränderung. Welche Strafen drohen bei Missachtung der Maschinenrichtlinie? Das Gesetz sieht Haftstrafen vor. Aber entscheidender sind eher die Konsequenzen , die entstehen, wenn tatsächlich etwas passiert. Dann droht ein Strafmaß, das schwer abzuschätzen ist. Noch komplizierter wird es bei Lieferung ins Ausland, wo der Aspekt der Produkthaftung unterschiedlich gehandhabt werden kann. Die neue Maschinenrichtlinie schreibt statt einer Gefahrenanalyse eine Risikobeurteilung für Maschinen vor. Wo liegen hier die wesentlichen Unterschiede? Wird es komplizierter für den Konstrukteur? Komplizierter wird es nicht. Der Begriff \’Gefahrenanalyse\‘ wurde durch \’Risikobeurteilung\‘ ersetzt und aufgewertet. Beurteilung bedeutet über die Analyse hinaus eine Bewertung der Gefahr und daraus folgend auch das Ergreifen von Maßnahmen. Der Prozess des Verfahrens wird jetzt genau beschrieben. Es wird detailiert erklärt, wie die Risikobeurteilung durchzuführen ist. Damit weiß der Konstrukteur besser, was er zu tun hat, als vorher. Die neue Maschinenrichtlinie regelt den freien Warenverkehr innerhalb der EU klarer als vorher. Aber was bringt die neue Richtlinie in punkto Gesundheitsschutz und Sicherheit für die Maschinenanwender. Ich denke da z.B. an die Lärmbelastung. Was sind die wesentlichen Neuerungen? Die MRL geht auch hier mehr in die Details als früher. Betrachten wir das von Ihnen angesprochene Thema Lärmbelastung. Bei der Lärmemission sind die Grenzwerte klar formuliert und es wird eingefordert, dass entsprechende konstruktive Maßnahmen erfolgen müssen, um diese Lärmemissionen gar nicht erst entstehen zu lassen. Es gibt natürlich Maschinen, bei denen ein gewisse Lärmbelasung nicht zu vermeiden ist. Hier müssen dann die erwähnten Grenzwerte eingehalten werden. Neu ist, dass der Wert der Lärmemission in den Datenblättern der Maschine stehen muss. Somit hat der Käufer neben anderen Merkmalen wie z.B. der Ausbringung mit den Emissionswerten (Schall, Vibration etc.) ein zusätzliches Auswahlkriterium, wenn es darum geht, sich für eine Maschine zu entscheiden. Welche Veränderungen bringt die neue Maschinenrichtlinie hinsichtlich der technischen Dokumentation? Die gesamte Maschine ist Bestandteil der Dokumentation, auch der Bereich der Teilmaschine ist jetzt mit einbezogen. Neu ist, dass ein Dokumentationsverantwortlicher namentlich in der Konformitätserklärung genannt sein muss. Früher war es nur der Hersteller und sein Geschäftsführer oder verantwortlicher Beauftragter, nun gibt es diesen Dokumentationsverantwortlichen. Hier kommt das Thema freier Warenverkehr innerhalb der EU zum Tragen. Dieser Bevollmächtigte muss in der EU sitzen. Der Käufer der Maschine hat somit einen Ansprechpartner, sollte er im Nachhinein noch Unterlagen benötigen. Dieser Ansprechpartner ist nicht für den Inhalt verantwortlich. Er muss die Dokumente zusammenstellen, verwahren und Zugriff darauf haben, das ist in der neuen MRL so gefordert. Wer sind die Ansprechpartner für die Hersteller, um sich über die neue Maschinenrichtlinie zu informieren? Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland sicherlich einer der zentralen Ansprechpartner, weil hier einfach das nötige Know-how vorhanden ist. Für das Ausland sieht es etwas anders aus. So etwas wie die BG gibt es in dieser Form im Ausland nicht . Dort sind es die Ministerien für Arbeitssicherheit oder die Gewerbeaufsicht, wo man Informationen erhählt. Die Umstellung wird bei allen Beteiligten nicht ohne zusätzlichen Aufwand zu erledigen sein. Wie unterstützt Pilz seine Kunden im Bereich Dienstleistungen rund um die Maschinensicherheit? Wir haben Dientleistungen im Bezug auf die ganzen CE-Themen, CE-Support nennen wir das. Pilz steuert alle Aktivitäten und Prozesse der CE-Kennzeichnung und erstellt die notwendigen Konformitätsstrategien, Sicherheitsdesigns und Dokumente. Wir machen auch CE-Seminare. Werden einzelne Maschinen erworben und dann miteinander zu einer Produktionsanlage verkettet, übernimmt Pilz die komplette sicherheitstechnische Verantwortung bei der Durchführung der CE-Zertifzierung. Wir sind sogar in der Lage, als Bevollmächtigter im Sinne des Herstellers tätig zu werden. Bei Anwendung der neuen Normen stößt man schnell auf Spezialfälle, wo man nicht so genau weiß, was man jetzt eigentlich tun soll. Diesbezüglich bieten wir auch Seminare an. Es kommt bei den Unternehmen immer mehr zu einer Verschmelzung von Produkten und Dienstleistungen. Können Sie bestätigen, dass der Stellenwert von Dienst- und Serviceleistungen bei Ihren Kunden in den letzten Jahren gestiegen ist? Und hat sich diesbezüglich etwas durch die Wirtschaftkrise verändert? Wir sind nicht in Amerika, wo die Dienstleistungen einen ganz anderen Stellenwert haben als in Europa und in Deutschland. Die deutschen Hersteller sind in dieser Hinsicht etwas zurückhaltend. Im Umfeld der Betreiber der Maschinen haben wir einen sehr guten Erfolg, was Dienstleistungen betrifft. Hier hat man erkannt, dass Dienstleistungen sich auf lange Sicht auszahlen. Primär wenn man eine Maschine umrüsten will. Im Bereich der Hersteller sind die Seminare, die wir anbieten auch sehr beliebt. Durch die Wirtschaftskrise haben wir in 2009 mit unseren Produkten nicht den Erfolg gehabt, wie in 2008. Im Servicebereich dagegen konnten wir deutlich zulegen. Die Steigerung lag hier im zweistelligen Bereich. Das ist mittlerweile eines unserer Standbeine. Unsere Investitionen in dem Bereich der Dienstleistungen haben sich als sehr gute Entscheidung erwiesen. (hsc) Herr Förster, vielen Dank für das Gespräch! www.pilz.com Kasten:Zur Person: Harald Förster

Pilz GmbH & Co. KG
http://www.pilz.com

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