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Umsetzen der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie

Per Wireless-Retrofit zu mehr Cybersicherheit

Die Zahl der EU-Richtlinien zur Cybersicherheit wächst in einem rasanten Tempo. Auch wenn die Umsetzungsdetails in einigen Fällen noch relativ unscharf sind, sollte man mit der Umsetzung nicht bis zum Schluss warten. So ist beispielsweise hinsichtlich der 2. Richtlinienversion zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) sofortiges Handeln erforderlich - besonders in der Automatisierung.

Cybersecurity-Schwachstellen, die im Rahmen von NIS-2-Risikoanalysen identifiziert wurden, lassen sich in der Regel durch entsprechende Umrüstmaßnahmen abstellen. In dem Beispiel könnte ein direkt in den Schaltschrank integriertes OT/IT-Gateway mit 4G-Mobilfunkschnittstelle und internem kryptografischem Sicherheits-Chip die USB-Schnittstelle in der Schaltschrankwand sowie die Kabelverbindung zum Service-PC ersetzen. Softwareseitig wird eine PKI-basierte OT Device-Authentifizierung mit einem Rendezvous-Server im Internet hinzugefügt. Ist eine Förderanlagen-Fernwartung erforderlich, autorisiert der Betreiber per NFC-Tag oder App den Verbindungsaufbau des 4G-Schaltschrank-Gateways zum Rendezvous-Server. Anschließend kann der Fernwartungsexperte nach einer zweifachen Identitätsauthentifizierung über das OT/IT-Gateway auf die Anlage zugreifen, um wie gewohnt die Wartungsarbeiten auszuführen. Die PKI-Elemente lassen sich darüber hinaus für sichere Software-Updates der Automatisierungstechnik im Schaltschrank nutzen. Jedes Update erhält dabei vom Autor eine digitale Signatur, die im Gateway als PKI-Endpunkt zur Gewährleistung einer Ende-zu-Ende-Authentizität bzw. -Integrität verifiziert wird.

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