Marktübersicht: Optische und akustische Signalgeräte

Signalsäulen sind aus mehreren Einzelelementen zusammengesetzt. Die Farbzusammenstellung der Signalsäule ist abhängig von der Anwendung. Es stehen die Farben Rot (Notfall, d.h. eine Gefahr bringende Situation ist eingetreten), Gelb (Anormal, d.h. ein außergewöhnlicher Zustand ist vorhanden bzw. ein kritischer Zustand steht bevor), Grün (Ein normaler Betriebszustand liegt vor), Blau (Der Bediener muss in den Ablauf eingreifen) sowie Weiß (signalisiert einen neutralen Zustand) zur Verfügung. Die Verwendung der Farben ist in der Norm EN60204-1 festgelegt. Möchte man einen Zustand besonders hervorheben, besteht die Möglichkeit der Verwendung eines Blinklichtes. Die Einzelleuchten lassen sich in Blink- und Blitzleuchten sowie Leuchten mit rotierendem Licht aufteilen. Bei den akustischen Signalgeräten gibt es verschiedene Signaltöne, die zur Meldung einer Gefahr dienen. Es gibt den Dauerton mit Frequenzerhöhung oder einen Ton mit regelmäßigen Abständen zwischen Ein und Aus. Das Einsatzgebiet dieser Signalgeräte sind große Maschinenbereiche, die schwer vom Bedienpersonal einzusehen sind. Sprachausgabemodule sind eine weitere Art eines akustischen Signalgerätes. Diese lassen sich zusätzlich zu den Leuchtelementen auf einer Signalsäule anbringen. Hiermit lassen sich Sprachaufnahmen wiedergeben, die z.B. auf eine Gefahr hinweisen oder signalisieren, dass ein Teil in einem Montageprozess fehlt. Signale im Ex-Bereich Auch für den Ex-Bereich stehen die geeigneten Geräte zur Verfügung. Müssen Geräte für die normale Industrieumgebung bereits einer Vielzahl von Normen entsprechen, erfüllen explosionsgeschützte Geräte darüber hinaus zusätzliche Anforderungen für Ex-Bereiche. Nur so können sie sicher betrieben werden. Sicher bedeutet: Trotz vorhandener explosionsgefährdeter Atmosphäre dürfen die Geräte kein Gefahrenpotential darstellen, d.h. sie dürfen keine Zündquelle bieten. Die Regeln für die Herstellung dieser explosionsgeschützten Geräte sind europaweit in der Richtlinie 94/9/EG festgeschrieben – allgemein als \’Atex-Richtlinie\‘ bekannt. Alle Geräte und Schutzsysteme, die für Ex-Schutzbereiche in der EG in den Verkehr gebracht werden, müssen nach dieser Richtlinie zugelassen sein. Die folgende Marktübersicht ist unterteilt in optische, optisch-akustische und akustische Signalgeräte. (hsc)