
Herr Müller, was sind aus Ihrer Sicht die zentralen Änderungen der neuen Maschinenverordnung (MVO)?
Die MVO greift neue Risiken auf, etwa durch digitale Technologien, bewertet Hochrisiko-Maschinen neu und reduziert papierbasierte Dokumentationspflichten. Das sind aus meiner Sicht die wichtigsten Neuerungen.
Wen betrifft die Verordnung konkret?
Grundsätzlich alle, die Maschinen, unvollständige Maschinen oder z.B. Funktionsbaugruppen herstellen, die in Maschinen integriert werden können. Das gilt auch für Betreiber, die Maschinen im Zuge von Wartung oder Retrofit umbauen – sie werden dadurch formell zu Herstellern. Vielen ist das nicht bewusst.
Ein Betreiber kann durch einen Umbau also zum Hersteller werden?
Genau. Und das wird oft erst dann zum Problem, wenn etwas passiert. Für eine erste Orientierung hilft die EUR-Lex-Datenbank – das ist das Amtsblatt der EU. Dort kann man prüfen, ob ein Produkt unter die MVO fällt und CE-pflichtig ist. Doch die Texte sind komplex. Gerade KMU, die Ersatzteile nicht mehr beschaffen können und selbst Steuerungen bauen, wissen oft nicht: Ist meine Maschine dann noch konform oder braucht sie eine neue Bewertung? Auch die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) kann relevant sein. Solche Fälle führen dazu, dass Betreiber plötzlich gesetzlich wie Hersteller behandelt werden – mit allen Pflichten.
Was regelt die MVO beim Thema Retrofit?
Sie schafft mehr Klarheit, wann eine ‚wesentliche Veränderung‘ vorliegt, bei der eine neue CE-Konformitätsbewertung erforderlich ist. Ziel ist, Umbauten rechtskonform umzusetzen. Unternehmen sind hier auch in ihrer Rolle als Arbeitgeber gefordert: Gibt es neue Gefährdungen? Erhöht sich das Risiko? Sind die Schutzmaßnahmen noch ausreichend?
Es geht also vor allem um die Arbeitssicherheit?
Unbedingt. Als Arbeitgeber bin ich verpflichtet, nur Arbeitsmittel bereitzustellen, die aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen – das verlangt die Betriebssicherheitsverordnung. Aber auch hier kontrolliert nicht automatisch eine Behörde. Viele Betriebe handeln erst, wenn eine Verfügung auf dem Tisch liegt – dann ist es oft zu spät. In der Intralogistik ist die Maximierung der Lagerkapazität entscheidend. Kompakte Sensoren spielen dabei eine Schlüsselrolle: Höchste Leistung in kompakter Bauform schafft mehr Platz für die Ware, denn die Technik macht sich klein. ‣ weiterlesen
Intralogistik: Neue Baumer ToF-Sensoren machen sich klein
Einige Stimmen halten das für überreguliert. Ihre Einschätzung?
Ich höre das oft. Aber letztlich schafft die MVO europaweit gleiche Standards. Eine Maschine aus einem anderen EU-Land muss bei uns nicht nur CE-konform sein, sondern auch arbeitsschutzrechtlich denselben Anforderungen genügen. Sicherheit ist keine Formsache – Piktogramme reichen nicht. Wenn ich den Deckel einer Maschine öffne, muss sie abschalten. So einfach ist das. Restrisiken bleiben, etwa dass man sich den Finger einklemmt – aber nicht, dass man hineinfallen kann.
Was bedeutet ‚wesentliche Veränderung‘ konkret?
Artikel 18 der MVO definiert das klar: Es geht um physische oder digitale Veränderungen, die vom Hersteller nicht vorgesehen sind und die Sicherheit beeinflussen – also neue Gefährdungen schaffen oder bestehende Risiken erhöhen. Das ist entscheidend.
Haben Sie dafür ein praktisches Beispiel?
Nehmen wir einen Retrofit, bei dem ein Lichtgitter oder Laserscanner integriert wird. Die Maschine stoppt, wenn jemand in den Erfassungsbereich tritt – sicherheitstechnisch ein Plus. Dennoch: Auch wenn das System technisch funktioniert, kann die Veränderung so tiefgreifend sein, dass die gesamte Maschinensicherheit neu bewertet werden muss. Dazu gehört nicht nur das Sicherheitsprodukt selbst, sondern z.B. auch formelle Nachweise, aktualisierte Stücklisten und E-Pläne. Doch vielen Betreibern fehlt hier das Wissen – sie sind schließlich keine Maschinenbauer. Und so bleiben wichtige Aufgaben unerledigt.
Wird das von außen überprüft?

Nein – jedenfalls nicht regelmäßig. Das ist wie bei einer roten Ampel: Gehe ich bei Rot und kein Auto kommt, passiert nichts. Kommt ein Auto, sieht das anders aus. Auch bei Maschinen ist kein fester Prüfzyklus etabliert. Doch es sollte im Eigeninteresse jedes Betreibers liegen, seine Maschinen auf dem Stand der Technik zu halten. Denn: Die Norm ist der Maßstab – auch wenn sie erst beim Ernstfall eingefordert wird.
Viele KMU stoßen bei Retrofits an ihre Grenzen. Was dann?
Tatsächlich fehlt es oft an Ressourcen und Fachwissen – und Zeit für Schulungen ist meist auch nicht vorhanden. In solchen Fällen empfehle ich, sich projektbezogen externe Unterstützung zu holen. Nach dem Prinzip Learning by Doing kann der Betreiber in der Zusammenarbeit Erfahrungen sammeln. Manchmal zeigt sich dabei auch, dass er das Projekt eigenständig umsetzen kann. Unser Ansatz im Safety Dialog ist bewusst ergebnisoffen. Digitale Souveränität in der Automation: Fraunhofer IOSB-INA entwickelt einen KI-Assistenten für die SPS-Programmierung. ‣ weiterlesen
Automatisierung neu gedacht
Was genau ist der Safety Dialog?
Die Spannbreite der MVO ist groß – sie reicht von Hubeinheiten und Kompressoren bis hin zu Roboteranlagen. Im Rahmen eines Safety Dialogs, etwa über die Conrad Sourcing Platform buchbar, analysieren wir gemeinsam, was ein Betreiber selbst leisten kann und wo externe Hilfe nötig ist. Das Gespräch dauert rund vier Stunden – online oder vor Ort – und liefert eine erste fundierte Einschätzung. Wir begleiten dann ganzheitlich, von CE-Kennzeichnungspflichten bis zu Fragen der Arbeitssicherheit. Dabei zeigen wir auch die Mindestanforderungen auf, um unnötiges Overengineering zu vermeiden. 100 Prozent Sicherheit ist zwar theoretisch machbar, aber oft nicht mehr praktikabel.
Wie kommt dieser Ansatz bei den KMU an?
Unsere Kunden schätzen die praxisnahe Unterstützung. Statt einer anonymen Blackbox gehen wir gemeinsam ans Projekt: Wir analysieren, was selbst machbar ist und wo externe Hilfe sinnvoll wäre. Ziel ist immer der Wissenstransfer – im ersten Projekt braucht es oft noch umfassende Begleitung, später reicht meist eine kurze Online-Beratung oder ein Call. So bauen wir Kompetenz beim Kunden auf.
Und der Safety Dialog liefert dafür gute Impulse?
Absolut. Viele sind überrascht, wie viele Informationen frei zugänglich sind – etwa Checklisten und Richtlinien mit Links zu den relevanten Vorschriften. Die CE-Kennzeichnung erfordert technisches Verständnis und Praxiswissen. Wir begleiten dabei von der Projektidee bis zur Dokumentation und klären zentrale Fragen: Ist der Stand der Technik erfüllt? Wurde der Retrofit regelkonform umgesetzt? Wurde eine Maschine zur Eigennutzung selbst gebaut – und ist man dadurch zum Hersteller geworden?
Wie dringend ist das Thema aus Ihrer Sicht?
Maschinensicherheit ist leider oft reaktiv – viele kommen erst ins Handeln, wenn etwas passiert ist. Dabei lassen sich viele Probleme durch frühzeitige Information vermeiden, besonders bei Umbauten und Retrofits.
Was droht bei Verstößen gegen die MVO?
Die MVO ist ein Gesetz – mit entsprechenden Konsequenzen. Grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz – also das bewusste Ignorieren von Gefahren – führen schnell zu ernsten rechtlichen Folgen. Dann fragen Behörden genau: Lag der Fehler beim Betreiber, beim Umbau oder schon beim Hersteller? Unser Rat: Im Zweifel lieber zu viel im Bereich Safety tun als zu wenig.
Mehr als nur ein Marktplatz
Die Conrad Sourcing Platform bietet Geschäftskunden ein starkes Netzwerk aus Menschen, digitalen Lösungen, Services und Partnern. Die Highlights im Überblick:
– Umfangreiches Produktsortiment: Über zehn Millionen Artikel, darunter qualitätsgeprüfte Angebote von rund 1.000 aktiven Marketplace-Sellern.
– Dienstleistungen: Z.B. der Safety Dialog von Müller & Partner Sachverständige – abgestimmt auf die Anforderungen der Kunden.
– E-Procurement-Lösungen: Maßgeschneiderte Systeme zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung des Beschaffungsprozesses.
– Kundenzentrierte Services: Sonderbeschaffung, Messgerät-Kalibrierung, Kabel-Konfektionierung und mehr.
– Projektunterstützung: Unterstützung bei Produktentwicklung, Labeling und schlüsselfertigen Turnkey-Lösungen.



















