Wenn Sicherheit zur Schwachstelle wird

Abb1 T Muting Gitterbox Palette
Bild: Leuze electronic GmbH+Co.KG

In der industriellen Automatisierung kommen verschiedene Muting-Arten zum Einsatz: 2-Sensor-, 4-Sensor-, zeitgesteuerte oder sequenzgesteuerte Verfahren. Die internationale Norm DIN EN IEC62046 regelt die Anforderungen an Ein- und Ausschleusstationen mit Muting und schreibt insbesondere vor:

  • Muting muss mindestens über zwei voneinander unabhängige Überbrückungssignale aktiviert werden
  • Muting muss Schutz gegenüber vorhersehbarer Fehlbedienung oder Manipulation bieten

Die Norm definiert so klare Anforderungen für die Umsetzung von Muting-Anwendungen. In der Praxis werden diese jedoch nicht immer vollständig eingehalten – sei es, weil die spezifischen Applikationsanforderungen nicht in allen Details bekannt sind und dadurch von realen Situationen abweichen, oder weil zugunsten einer hohen Prozessstabilität bewusst riskante Kompromisse eingegangen werden. Das Ergebnis: Sicherheitsfunktionen verlieren ihre Wirksamkeit, Manipulationen oder Fehlbedienungen werden begünstigt. Für Betreiber bedeutet das ein unbewusst erhöhtes Haftungsrisiko und potenziell gravierende Folgen für die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter.

Abb2 APIC IL PA MLC500 SPG Access Safeguarding wl
Bild: Leuze electronic GmbH+Co.KG

Gefahr 1: Sicherheitslücke durch Palettenmuting

In automatisierten Anlagen werden häufig Gitterboxen oder andere, für die Muting-Sensoren schwer detektierbare Objekte, auf Paletten ein- oder ausgeschleust. Die Gitterstruktur mit ihren Löchern verhindert ein stabiles Schaltsignal der Muting-Sensoren, wodurch ein Muting der Sicherheitsvorrichtung unmöglich wird. In der Praxis wird gelegentlich die Palette selbst als Auslöser für das Muting verwendet – eine Vorgehensweise, die nicht zulässig ist: Eine Person könnte etwa eine Leerpalette in der Sicherheitsvorrichtung platzieren und die Schutzeinrichtung dadurch bewusst außer Kraft setzen.

Abb3 T Muting Leerpalette falsche M 20260318154803
Bild: Leuze electronic GmbH+Co.KG

Lösung: Smart Process Gating (SPG)

Diese Sicherheitslücke lässt sich mit dem Smart Process Gating-Verfahren (SPG) zuverlässig schließen. Die Überbrückungsfunktion wird dabei durch zwei unabhängige Steuersignale ohne externe Muting-Sensoren aktiviert. Zur Aktivierung des Gatings am Sicherheits-Lichtvorhang dienen:

  • ein CS-Schaltsignal (Control Signal) aus der Anlagensteuerung als erstes (Initiierungs-)Signal
  • ein PFI-Schutzfeldunterbrechungssignal (Protective Field Interruption), ausgelöst durch das Transportgut im Lichtvorhangschutzfeld, als zweites (Verifizierungs-)Signal

Die Gating-Funktion wird durch die korrekte Abfolge von CS-Schaltsignal und Schutzfeldunterbrechung aktiviert und vom Lichtvorhang überwacht. Kurz vor der Einfahrt des Transportguts in das Schutzfeld sendet die Prozesssteuerung (SPS) das CS-Schaltsignal an den Sicherheits-Lichtvorhang. Der Zeitpunkt muss so eingestellt sein, dass der Abstand zwischen Transportgut und Schutzfeld weniger als 200mm beträgt. Das verhindert, dass kurz vor der Durchfahrt noch eine Person passieren kann. Wenn das Transportgut innerhalb von 4s in das Schutzfeld einfährt, nutzt der Lichtvorhang sein eigenes PFI-Signal und unterdrückt eine Sicherheitsabschaltung. Das Gating endet entweder automatisch unmittelbar nach Durchfahrt des Förderguts und dem Freiwerden des Schutzfeldes, oder durch Rücksetzen des CS-Schaltsignals durch die SPS. Dieses Verfahren ermöglicht ein besonders kompaktes und platzsparendes Anlagendesign, weil keine zusätzlichen, unmittelbar vor- und nachgelagerten Muting-Sensoren erforderlich sind.

Abb4 T Muting halbbeladenePalette bn
Bild: Leuze electronic GmbH+Co.KG

Gefahr 2: Sicherheitslücke durch Gabelstapler-Muting

In diesem Beispiel lösen zwei Induktionsschleifen oder Ultraschall-Sensoren die Mutingfunktion aus. Sobald sich der Stapler im Sensorbereich befindet, wird Muting initiiert und so die Sicherheitsfunktion des Lichtgitters deaktiviert. Der Stapler kann in die Station einfahren. Diese Lösung ist gemäß dem neuen Entwurf der DIN EN415-4 so nicht mehr zulässig, denn die Gefahr bleibt bestehen: Eine Person kann den Gefahrenbereich betreten – in der Annahme, dass sich die Maschine durch Auslösen des Lichtvorhangs im sicheren Zustand befindet, was während des Mutings nicht gegeben ist.

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