
Die umfassende Vernetzung in der Industrie 4.0 wirft neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen. Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Technologieprogramm ‚Autonomik für Industrie 4.0‘ hat die Begleitforschung nun in Zusammenarbeit mit Eric Hilgendorf (Universität Würzburg) die erste Onlineversion des juristischen Referenzmodells für die Industrie 4.0 erstellt. Mit ‚Ju-Rami 4.0‘ erhalten nun auch juristische Laien eine Orientierung über die juristischen Rahmenbedingungen.





















