Funkgeräte und Mobiltelefone schlagen Alarm: Auch alleine sicher arbeiten

Mitarbeiter für die Anlagensicherheit, Personen, die Wartungsaufgaben ausführen oder in Nachtschichten arbeiten, führen in vielen Fällen Alleinarbeiten aus. Per Definition sind das Arbeiten, die eine Person allein außerhalb der Ruf- und Sichtweite von anderen Personen erledigt. Dabei ist egal, wie lange diese Person allein arbeitet. Problematisch werden solche Alleinarbeiten erst dann, wenn dabei Gefahr für Mitarbeiter besteht. Nach Unfallverhütungsvorschriften muss ein Unternehmer unter Berücksichtigung betrieblicher Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen oder organisatorische Maßnahmen dafür sorgen, dass bei einem Notfall unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann. Doch wenn keiner sieht oder hört, was der Kollege tut, wer soll dann wissen, wann ein Notfall vorliegt. Hält doppelt wirklich besser? Faktoren, die bei Alleinarbeiten Gefahren erzeugen, können ganz unterschiedlicher Art sein. Einige Beispiele sind: mechanische, elektrische, biologische oder thermische Gefahren sowie Gefahrstoffe, Brand- und Explosionsgefahr. Wird ein Mitarbeiter solchen Gefahren ausgesetzt, schaffen momentan meist organisatorische Maßnahmen Abhilfe: In vielen Bereichen ist es gängige Praxis, dass ein zweiter Mitarbeiter den Kollegen begleitet und sozusagen dessen Sicherheit bei der Arbeit überwacht. Kommt ein Kollege in Gefahr, kann der zweite Hilfsmaßnahmen einleiten. Das allerdings ist eine recht kostspielige Lösung, weil für eine Alleinarbeit gleich zwei Mitarbeiter abgestellt werden müssen. Dazu kommt, dass bei dieser Lösung nicht sicher gestellt ist, dass nicht auch die zweite Person Opfer der gleichen Gefahr wird. Das gilt besonders dann, wenn z.B. Gefahrstoffe, Brände oder Explosionen die Bedrohung darstellen. Der Gedanke ist also nahe liegend, die Sicherheit mit technischen Einrichtungen zu lösen und entsprechende Meldeeinheiten zu schaffen. Hier kommt die gute alte Totmannschaltung wieder ganz neu ins Spiel. Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen Auch im Zusammenhang mit technischen Hilfsmitteln bestimmen entsprechende Normen, Regeln und Richtlinien, ob und wenn ja welche zur Sicherung von Alleinarbeitern eingesetzt werden dürfen; Beispiele für Regulierungen sind die Vornorm DIN V VDE 0825-1, die Vornorm DIN V VDE 0825-11 oder die berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR139. In der DIN V VDE 0825-1 werden die technischen Sicherheitseinrichtungen als Personen-Notsignal-Anlagen bezeichnet, die DIN V VDE 0825-11 spricht von Personen-Notsignal-Geräten. Beides sind Einrichtungen zum Auslösen von Alarmsignalen in Notfällen. Unterschieden wird generell in willensabhängige (Signal wird im Notfall gewollt manuell aktiviert) und willensunabhängige (selbstständig ausgelöstes Signal) Alarmsignale. Willensunabhängige Alarme können in Form von Lagealarm (überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels), Ruhealarm (gefährdete Person bewegt sich über einen bestimmten Zeitraum nicht), Zeitalarm (bei Ausbleiben von Quittierung einer gefährdeten Person, also wie beim eingangs erwähnten Lokführer), Verlustalarm (wenn das Personen-Notsignal-Gerät von der gefährdeten Person entfernt wird) oder Fluchtalarm (verursacht durch hektische Bewegungen) ausgelöst werden. Per Definition nach DIN V VDE 0825-1 und BGR139 bestehen Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) zur Sicherung von Alleinarbeiten aus Personen-Notsignal-Geräten (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Die derzeit diskutierte Vornorm DIN V VDE 0825-11 soll nun auch den Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten in öffentlichen Netzen (insbesondere Mobilfunknetze) erlauben und zollt damit Tribut an den Fortschritt in der Kommunikationstechnik. Vor dem Einsatz dieser Geräte gilt es jedoch zu klären, ob die Verwendung von PNA/PNG generell notwendig und erlaubt ist. Dazu wird in einer Risikoermittlung die Höhe der Gefahr, die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls sowie die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen ermittelt. Je nach Arbeitsplatzsituation kann der dabei ermittelte Risikofaktor Werte zwischen eins und 120 annehmen. Liegt der Wert über 30, müssen zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden. Daneben macht die BGR139 Angaben über mögliche Grundfunktionen von Personen-Notsignal-Anlagen, Voraussetzungen für deren Einsatz, höchstzulässige Reaktionszeiten, Positionserfassung eines Alleinarbeiters, Wartungen u.v.m. Totmannschaltungen in der Praxis Gerade in großen automatisierten Fertigungsanlagen besteht oft Bedarf für Alleinarbeiten. Typische Aufgaben sind hier zum Beispiel Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. In Anlagen der Chemie oder Petrochemie besteht hierbei eine zusätzliche Gefährdung durch explosive Stoffe. Je nach Aufgabenbereich der Alleinarbeit macht es Sinn, Personen-Notsignal-Geräte neben der Grundfunktion, nämlich dem Übertragen von Notsignalen im Alarmfall, mit Zusatzfunktionen auszustatten. Muss der Arbeiter z.B. mit anderen Kollegen aus der Ferne kommunizieren, bietet sich die Integration von Sprechfunk oder Mobiltelefonie in das Personen-Notsignal-Gerät an oder umgekehrt. Zu diesem Zweck hat Ecom Instruments, Assamstadt, zwei Ex-sichere Personen-Notsig­nal-Geräte ins Programm aufgenommen: ein für die Zonen 1 und 21 zugelassenes Sprechfunkgerät Ex-PMR 2000 und das Mobiltelefon X.com x01, das sowohl in den explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1/2 und 21/22 als auch in nicht-explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden kann. Das Funkgerät ist mit verschiedenen Mechanismen zum Schutz von Alleinarbeitenden ausgerüstet. Zur vollen Funktionsfähigkeit muss das Gerät fest in Körpernähe getragen werden. Kommt der Mitarbeiter in eine Notsituation, in der er nicht in der Lage ist, Hilfe zu rufen, alarmiert das Funkgerät die Sicherheitszentrale. Dazu lassen sich zwei Funktionsmodi einstellen. Im Alleinarbeitermodus sendet das Funkgerät für eine definierte Warnzeit ein akustisches Signal. Dieses erinnert den Arbeiter daran, seinen Bestätigungsknopf zu drücken und den Alarm zu quittieren. Drückt er diesen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nicht, wird der Alarm an die Sicherheitszentrale übermittelt. Von dort wird ein akustischer Alarm aktiviert und die Rettungsmaßnahmen werden eingeleitet. Bei der zweiten Variante ermöglicht ein integrierter 2D-Beschleunigungssensor die Überwachung von Positionen und löst im Notfall einen willensunabhängigen Alarm aus. Auch hier wird der Mitarbeiter zuerst durch ein akustisches Signal zum Quittieren des Alarms aufgefordert. Geschieht das innerhalb des definierten Zeitraums nicht, wird der Alarm an die Zentrale weitergeleitet. Ein Novum im Bereich sichere Kommunikation und Personenschutz ist das Mobiltelefon X.com. Es ermöglicht eine duale, digitale Sprachkommunikation in explosionsgefährdeten Bereichen gepaart mit dem Schutz von Alleinarbeitenden dank Bewegungs-/Lagesensor (Totmannschaltung) und einem GPS-Chip. Der integrierte 3D-Beschleunigungssensor erkennt Bewegungen bzw. die Position des Trägers und kann bei einer Notlage einen willensunabhängigen Alarm auslösen. Darüber hinaus unterstützt der integrierte GPS-Chip die exakte Lokalisierung von Personen in Not. So lässt sich die Position des Arbeiters z.B. auf dem PC mittels einer Karte visualisieren und die Rettungsmaßnahmen können zielgerichtet ausgeführt werden. Gleichzeitig ist es möglich, den Alarm auch an beliebige stationäre und/oder mobile Kommunikationsgeräte zu übertragen. Somit erhöhen diese Geräte die Sicherheit einer Person wesentlich, wenn diese in einer großen Industrieanlage alleine Wartungsarbeiten durchführt. Sie eignen sich besonders auch für Mitarbeiter, die bei Nacht die Sicherheit von Anlagen überwachen oder für Unternehmen, in denen in Nachtschichten einzelne Arbeitsplätze von nur einer Person besetzt sind. Auch LKW-Fahrer, die Gefahrgüter transportieren, können vom Einsatz der Funkgeräte oder Mobiltelefone profitieren. Das Telefon wird übrigens auch in einer Nicht-Ex-Ausfertigung angeboten und eignet sich damit für Einsatzbereiche, in denen keine Gefahrstoffe im Spiel sind oder keine Brand- und Explosionsgefahr besteht, die Sicherheit von Mitarbeitern aber von anderen Gefahrenquellen beeinflusst wird.