Hindernis- und Gefahrenfeuer

Laut Kennzeichnungsvorschrift müssen Windkraftanlagen schon bereits ab einer Gesamthöhe von 100 Metern befeuert werden. Während am Tag auch eine farbliche Kennzeichnung ausreichen kann, so sind während der Nacht (< 50 Lux) immer Hindernis- oder Gefahrenfeuer zu verwenden. Überschreitet die Gesamthöhe der Anlage 150 Meter, so sind zusätzlich zu den Feuern auf der Gondel Hindernisfeuer am Turm zu platzieren. Die Turmbefeuerung ist alle 45 Meter vorzusehen. Grundsätzlich sind auf der Gondel immer zwei separate Feuer zu montieren. Die Hindernis- und Gefahrenfeuer POL 10, 32, 170 und 2000 aus dem Hause Pfannenberg dienen der Nachtkennzeichnung, die Leuchten POL 20.000 zur Kennzeichnung am Tag. In der Standard-Version kann die Steuer- und Überwachungselektronik (CCMU) der Systeme bis zu vier Gefahrenfeuer von 170cd bis 20.000cd steuern. In der Advanced-Version kommen zusätzlich zweimal vier Hindernisfeuer von 10 oder 32cd dazu. Alle Gefahrenfeuer, die an der gleichen CCMU betrieben werden, sind synchron. Optional lassen sich die Leuchten mit einem GPS-Empfänger ausstatten, um mehrere Systeme zu synchronisieren. Durch den Einsatz dieser dezentralen Elektronik befinden sich in der eigentlichen Leuchte keine aktiven elektronischen Komponenten. Um Anwohner nicht durch störende und unnötige Lichtemissionen zu verärgern, lassen sich alle Leuchten in Kombination mit einem optionalen Sichtweitenmessgerät in der Leuchtstärke dimmen. Halle 1, Stand E 08