Vorschriften eingehalten?

Die Europäische Union sieht das als wichtigen Beitrag, um für mehr Weltfrieden und Sicherheit zu sorgen. Denn die EU-Verordnung Nr. 428/2009 und nachfolgende Anpassungen decken zwar den Export von Waren, Software und Technologie für zivile Zwecke ab – sie können aber durchaus in militärischen Anwendungen zum Einsatz kommen oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen beitragen. Die geänderten Rechtsvorschriften traten im Dezember 2014 in Kraft und betreffen zusammen mit anderen Waren auch HF-Antriebsregler also Antriebssteuerungen, die eine Ausgangsfrequenz von mehr als 600Hz aufweisen. Eine Ausfuhrkontrolle dieser Antriebe erfolgt bereits in den USA, und ähnliche Vorschriften wurden Anfang 2014 in China eingeführt.

Erforderliche Exportlizenz

Um der neuen Gesetzgebung zu entsprechen, müssen Unternehmen, die Waren oder Maschinen ausführen, welche unter die EU-Ausfuhrkontrollvorschriften fallen, entsprechende Exportlizenzen bei ihren jeweiligen Behörden beantragen. Dadurch ändern sich auch die Dokumentationsanforderungen bei jeder Transaktion sowie die Maßnahmen, die für einen sicheren Transport der kontrollierten Waren erforderlich sind. Mögliche Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Vorschriften reichen von Geldstrafen über Handelsbeschränkungen bis hin zu Gefängnisstrafen für verantwortliche Personen. Die Ausfuhr von Waren, die einer Ausfuhrkontrolle unterliegen und über keine entsprechende Lizenz verfügen, ist ein Zollvergehen.

Breites Anwendungsspektrum

HF-Antriebsregler kommen in zahlreichen Anwendungen zum Einsatz – zum Beispiel bei Automobiltests, Prüfständen oder Schleifmaschinen – also immer wenn hohe Drehzahlen erforderlich sind, die durch Standardantriebe mit variabler Drehzahl nicht erreicht werden können. Neben zivilen Anwendungen können HF-Antriebsregler allerdings auch in Zentrifugen für Kernmaterial verwendet werden, daher sind strengere Ausfuhrkontrollen durch die geänderten Vorschriften erforderlich. Control Techniques, ein Geschäftsbereich der Emerson-Unternehmensgruppe, will an dieser Stelle folgenden Punkt unterstreichen: OEMs und Maschinenbauer, die HF-Antriebsregler in ihre Designs integrieren sind dafür verantwortlich, dass ihre Maschinen mit den Vorschriften übereinstimmen – es sind nicht die Hersteller der Antriebe. Unternehmen müssen auch überprüfen, ob bestehende Maschinen und Systeme von dieser Vorschrift betroffen sind, da dies die Ausfuhrmöglichkeiten dieser Gerätschaften betreffen würde.

Angepasste Frequenzen

Control Techniques bietet seinen Kunden bei Bedarf Berratung und Informationen, ob die gewünschten Antriebe auf der Liste zu kontrollierender Exportgüter stehen. Den Kunden wird aber auch geraten, sich selbst über die Ausfuhrbestimmungen für ihren jeweiligen Unternehmensbereich zu informieren. Der Anbieter hat die Frequenz bei der Mehrzahl seiner Antriebe entsprechend der neuen Gesetzgebung angepasst. Die Serie Unidrive M wurde seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2012 auf 550Hz begrenzt. Ältere Antriebe wurden entsprechend überarbeitet und bieten heute ebenfalls eine Frequenz von 550Hz. Servo- und DC-Antrieb sind nicht betroffen. Im Vorgriff auf die neue Gesetzgebung hat Control Techniques eine Reihe von HF-Antriebsreglern entwickelt, mit denen sich die Anforderungen ziviler Anwendungen erfüllen lassen, und die ein wichtiger Bestandteil des Angebots sind. \“Die Unternehmen müssen sich über die Folgen der dualen Anwendung dieser Richtlinien im Klaren sein\“ sagt Enrique Minarro Viseras, President bei Control Techniques. \“Wir helfen dabei, die Dinge zu vereinfachen, um unseren Kunden eine problemlose Abwicklung zu ermöglichen. Man habe hart daran gearbeitet, sicherzustellen, dass die eigenen Produkte und Prozesse die neuen Bestimmungen erfüllen. Viseras weiter: \“Wir raten anderen Unternehmen, das Ausmaß, inwieweit sie betroffen sind, genau zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit die vollständige Einhaltung der Vorschriften garantiert ist.\“

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