Sichere Kleinsteuerung

Die konfigurierbare sichere Kleinsteuerung Pnozmulti 2 von Pilz erfüllt ab sofort die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU)?2023/1230 (MVO).
Die konfigurierbare sichere Kleinsteuerung Pnozmulti 2 von Pilz erfüllt ab sofort die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU)?2023/1230 (MVO).Bild: Pilz GmbH & Co. KG

Mit der konfigurierbaren sicheren Kleinsteuerung Pnozmulti?2 von Pilz können Anwender ab sofort die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU)?2023/1230 (MVO) umsetzen. Das EU-Baumusterprüfzertifikat nach Artikel?25 bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen durch TÜV Süd als unabhängige Prüfstelle. Durch die Zertifizierung können Anwender ihre Maschinen- und Anlagenplanung zukunftssicher umsetzen, denn die Anforderungen der MVO sind ab dem 20. Januar 2027 verbindlich anzuwenden. Die MVO verlangt, dass Sicherheitsrisiken systematisch identifiziert und reduziert werden, z.B. durch Risikobeurteilung und Sicherheitskonzepte. Besonders bei Sicherheitskomponenten wie etwa auch Kleinsteuerungen ist das entscheidend, da sie direkt zur Unfallvermeidung beitragen. Diese Sicherheitsbauteile sind in der MVO ausdrücklich definiert und besonders relevant, weil sie eigenständig sicherheitsrelevant sind, unabhängig von der Gesamtmaschine bewertet werden müssen und eine eigene CE-Kennzeichnung benötigen. Durch die Zertifizierung profitieren Anwender: Sie können sicher nachweisen, dass Pnozmulti 2 die Anforderungen der MVO an Sicherheitsbauteile erfüllt. Das reduziert für Maschinenbauer und Inverkehrbringer den Abstimmungsaufwand und erhöht die Planungssicherheit. Darüber hinaus erhält die Maschine ihre CE-Kennzeichnung schneller.