Produktübersicht: Ex-Bereich-Produkte

Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu explosiven Gemischen kommen – und zwar überall dort, wo brennbare Gase und Flüssigkeiten hergestellt, transportiert und gelagert werden. Explosionen in sochen Anlagen können schwerwiegende Folgen haben. Genau deswegen müssen Ex-Bereich- Produkte qualitativ so beschaffen sein, dass sie die Sicherheit von Personen und Gütern nicht gefährden. Um die Zulassung für ein Ex-Bereich-Produkt zu bekommen, müssen sie aufwendig getestet und zertifiziert werden. Kennzeichnungspflicht und Gerätekategorien Das CE-Kennzeichen gehört eben­so zur Kennzeichnungspflicht wie das bekannte Ex-Symbol. Zudem sind die Geräte mit einer Kategorie von 1 bis 3 versehen. So bezeichnet Kategorie 1 z.B. die Erlaubnis zum Einsatz des Gerätes in den gefährdeten Ex-Zonen 0 und 20. Darüber hinaus gibt es weitere Kennzeichnungen über Gerätegruppe, Zündschutzart, Explosionsgruppe und Temperaturklasse. Aus der Kennzeichnung soll prinzipiell erkenn­bar sein: – der Hersteller, der das Be- triebsmittel auf den Markt ge- bracht hat, – eine Bezeichnung, nach der es identifizierbar ist, – die Kategorien, die aussagen, ob das Gerät in bestimmten Zonen einsetzbar ist, – die Zündschutzarten, die das Betriebsmittel erfüllt, – die Temperaturklasse, der das Betriebsmittel genügt, – die Prüfstelle, die die Prüfbe- scheinigung ausgestellt. Gemeinsam ist all diesen Maßnahmen, dass sie der Sicherheit von Mensch und Maschine dienen. (cnk)