Sicherheitssoftware ermöglicht schnelle Anpassung an neue Normenlage: Konform zum CE-Zeichen

Aufgrund der Tatsache, dass die harmonisierte EN ISO14121-1 die zurückgezogene Norm EN 1050 ersetzt, wurde in Safexpert 6.0 die neue Gefährdungsliste nach EN ISO14121-1 in Deutsch, Englisch und Französisch integriert. Diese Liste löst die alte, jetzt ungültige Liste nach EN1050, ab. Die Inhalte der Listen sowie die Struktur der Gefährdungen haben sich durch den Normenwechsel geändert. In der neuen Norm sind die Gefährdungen nun 2 dimensional, indem der Ursprung und mögliche Folgen einer Gefährdung beschrieben werden – eine Darstellung, die in Safexpert übernommen wurde. Die Gefährdungslisten der EN1050 und der EN ISO14121-1 unterscheiden sich in Länge und Zusammensetzung. Die neue Struktur und die abweichenden Inhalte verhindern eine 1 zu 1 Zuordnung von alt auf neu. In Zusammenarbeit mit Experten wie u.a. dem TÜV wurde eine Zuordnungstabelle erstellt, die dem Maschinenhersteller eine direkte Anpassung seiner Gefahrenbewertung ermöglicht. Diese automatische Umstellung gestattet eine schnelle Aktualisierung seiner Projekte ohne großen Aufwand und stellt somit eine effiziente Weiternutzung bzw. Wiederverwendung seiner bereits erarbeiteten Lösungen sicher. Höchste Relevanz für den Maschinenhersteller Die Gefahrenbewertung ist wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses. Das erfordert von Maschinenherstellern, ihre Vorgehensweise zur Erreichung des CE-Zeichens an die neue Norm anzupassen. Nur so ist sicher gestellt, dass das CE-Zeichen i.S.d. Maschinenrichtlinie seine Gültigkeit behält. Prüfung der Gefahrenanalyse Nicht nur wegen der Einhaltung der Forderung der Maschinenrichtlinie in Anhang V Absatz 3 a) \“Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen\“, sondern auch für die effiziente Weiterverwendung der Informationen aus der Gefahrenbewertung wurde in Safexpert die Funktion der Prüfung erweitert. Die Inhalte der Gefahrenbewertung und die Querverweise auf Normen und Richtlinienstellen, können jetzt beliebig angeordnet und gefiltert werden. Zur komfortablen Nutzung können die Tabellen in Excel, pdf, RTF exportiert werden. Per Klick immer konform Diese Normenanpassung ist nur eine von vielen notwendigen Änderungen, die sich durch die neue Maschinenrichtlinie ergeben werden. Jedes Update von Safexpert wurde stets so programmiert, dass die Anwender ihren Prozess und ihre Projekte per Klick updaten können. Das selbständige Durchforsten und Umsetzten der Normen und Richtlinien, das manuelle Anpassen jedes einzelnen Projektes entfällt. Auch im Hinblick auf zukünftige Anpassungen wie die an die neue Maschinenrichtlinie und den sicherlich vielfach folgenden Normenänderungen, haben Safexpertkunden es besser – die Neuerungen sind strukturiert aufbereitet und können ohne große Mühe aktualisiert werden. Und die neue Maschinenrichtlinie kommt bestimm – am 29.12.2009 ist sie anzuwenden. Für Safexpert Anwender ist die neue Maschinenrichtlinie kein Problem – sie können einfach updaten. Dieser Artikel entstand nach Unterlagen der Sick AG.