Marktübersicht: Ex-Bereich

Explosionsgefährdete Bereiche und die darin verwendeten Anlagen werden seit langem durch staatliche Vorschriften und technische Normen geregelt. Bereits im Jahr 1975 entstand die EG-Ex-Rahmen-Richtlinie, die erste Normen festlegte und ein gemeinschaftliches Unterscheidungszeichen definierte. Es folgten verschiedene Anpassungs- und Änderungsrichtlinien, bis 1994 nach vierjähriger Vorbereitungs- und Diskussionszeit die Atex-Richtlinie entstand. Atex steht für \’Athmospere Explosive\‘ und verlangt vom Arbeitgeber und/oder Benutzer seit 2003 zwingend, Explosionen zu vermeiden und Schutz zu gewährleisten. Bei Arbeitsplätzen, in denen explosive Atmosphären auftreten können und die bereits vor dem Juni 2003 in Betrieb genommen wurden, sieht Atex vor, dass sie bis spätestens Juli 2006 die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen. Zunächst müssen Anlagenbetreiber beschreiben, wie oft und wo eine explosive Atmosphäre auftritt. Diese Bereiche werden dann in die entsprechenden Zonen eingeteilt. Nun muss sichergestellt werden, dass nur Equipment zum Einsatz kommt, das den nötigen Sicherheitsanforderungen entspricht. Drei Bereiche für den Ex-Schutz Die verschiedenen Ex-Schutzmaßnahmen sind in drei Bereiche gegliedert: Die primären Ex-Schutzmaßnahmen haben das Ziel, die Entstehung einer explosionsgefährdeten Umgebung zu vermeiden. Sie haben zudem eine geeignete Lüftung und Konzentrationkontrolle sowie das Erstetzen eines brennbaren durch ein nicht brennbares Medium zum Ziel. Die sekundären Ex-Schutzmaßnahmen sollen eine Zündung vermeiden. Hier steht die Trennung von Zündquelle und explosiver Atmosphäre und das Vermeiden von Zündquellen im Vordergrund. Wenn es nun doch einmal zu einer Explosion kommt, greifen die konstruktiven Ex-Schutzmaßnahmen. Sie vermeiden z.B. durch geeignete Dekompressionsventile oder dünne Wände die oft fatale Wirkung einer Explosion. Die Bedeutung der Gefahrenzonen Explosionsgefahr besteht in vielen Bereichen. Besonders beim Umgang mit oxidierbaren Stoffen ist Vorsicht geboten. Sie treten u.a. in Form von brennbaren Gasen, Dämpfen oder in einer feinen Verteilung als Nebel auf. Um eine Explosion auszulösen, benötigen sie nur eine Zündquelle. Je nachdem, wie wahrscheinlich eine Explosion ist, werden die Bereiche in Zonen eingeteilt, wobei zwischen Zonen mit Gas und Staub unterschieden wird. Gerätekategorien für die Gefahrenzonen Die unterschiedlichen Gefahrenbereiche erfordern verschiedene Lösungen für die jeweiligen Anlagenkomponenten. Deshalb verfügen die Geräte über eine entsprechende Kennzeichnung, die dabei hilft, ihren sicheren Einsatz zu gewährleisten. Geräte der Kategorie 1 eignen sich für den Einsatz in Zone 0 und Zone 20, also in der gefährlichsten Zone, in der es häufig zu einer explosionsgefährdeten Atmosphäre kommt. Die Geräte der Kategorie 2 können in Zone 1 und 21 eingesetzt werden. Für Zone 2 und 22, in der es nur selten und während eines kurzen Zeitraums zu einer explosionsgefährdeten Umgebung kommt, sind Geräte der Kategorie 3 geeignet. Zusätzlich zu diesen Kategorien benennt das Kürzel IP (\’International Protection\‘) die Gehäuseschutzart. Als Ergebnis dieser Zertifizierungsbemühungen gibt eine umfangreiche Deklaration Auskunft über den Sicherheitsstandard des jeweiligen Produkts. Diese Abfolge von Zahlen und Buchstaben, die auf den ersten Blick recht unübersichtlich wirkt, informiert über Gerätegruppe und -kategorie, Atmosphäre (Gas, Staub), Normungsrichtlinien, Zündschutzart und Explosionsgruppe, sowie über die Temperaturklasse. Die Geräte in unserer Marktübersicht sind mit einer solchen Kennung versehen. Zudem erfahren Sie weitere nützliche Parameter, die Ihnen die Auswahl eines Gerätes für Ihre Anwendung in Gefahrenzonen erleichtert. (ssp)