
Maschinenhersteller und Exporteure müssen künftig beachten, dass gemäß ‚Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024‘ nur noch Maschinen mit einer gültigen Zertifizierung durch das BIS (Bureau of Indian Standards) nach Indien eingeführt werden dürfen. Das Konformitätszeichen ‚BIS/CRS Standard Mark‘ sichert Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Produkten gemäß der Indian Standards (IS). Zudem erweitert die ‚Electrical Equipment (Quality Control) Order, 2020‘ die Liste zertifizierungspflichtiger elektrischer Produkte. Bereits ab dem 10. November müssen Produktgruppen, wie etwa Niederspannungs-Schaltgeräte und Steuerungseinheiten, BIS-zertifiziert sein. Für Exporte nach Indien ist künftig auch ein in Indien ansässiger, autorisierter Vertreter erforderlich. Dieser übernimmt die Kommunikation mit den indischen Behörden, sowie die Einreichung und Verwaltung der Zertifizierungsunterlagen. Zudem ist er für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
Die neuen indischen Vorschriften zur Maschinensicherheit betreffen Hersteller und Exporteure. Händler und Importeure sind indirekt von der verpflichtenden BIS-Zertifizierung betroffen, da sie nur zertifizierte Produkte vertreiben dürfen, selbst aber keine Zertifizierung beantragen können. Die Regelung gilt für zahlreiche Maschinenarten – von Pumpen und Verpackungsmaschinen bis hin zu elektrischen Steuerungskomponenten. Auch sicherheitsrelevante Baugruppen sind erfasst. Ausnahmen gelten nur für Maschinen, die ausschließlich für den Export aus Indien bestimmt sind oder temporär, etwa auf Baustellen, eingesetzt werden.





















