Schaltanlagenbetreiber auf der sicheren Seite
Nimmt der Betreiber eine nach DIN EN61439-2 errichtete und nach Beiblatt 1 dieser Norm geprüfte Schaltanlage in Betrieb, kann er sich im Falle des Auftretens eines inneren Störlichtbogenfehlers auf die elektrotechnische Sicherheit der entsprechenden Kategorie A, B, C oder I verlassen. Das Befolgen der fünf Sicherheitsregeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen sowie benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken) und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), wie Helm, Brille, Handschuhe und nicht entflammbare Kleidung, wird darüber hinaus vorausgesetzt. Sie gehören per se zum Selbstverständnis und zur Ausstattung der Elektrofachkraft und stellen den eigenverantwortlichen Teil der Schutzmaßnahmen im Umgang mit elektrischen Anlagen dar.
- 1. Türen und Abdeckungen bleiben geschlossen und in ihrer Position. Ein Mindestschutz nach IEC60529 bleibt bestehen. Verformungen und begrenzt auch Brüche sind zulässig. Der IP-Schutz ist bis zur Reparatur aufgehoben.
- 2. Teile bis 60g dürfen nicht weggeschleudert werden, außer sie verbleiben innerhalb des Gehäuses.
- 3. An den äußeren Gehäuseteilen dürfen keine Löcher infolge des Störlichtbogens bis zu einer Höhe von 2m entstehen.
- 4. Die Indikatoren entzünden sich nicht.
- 5. Der Schutzleiterstromkreis für berührbare Teile des Gehäuses ist weiterhin wirksam nach IEC61439-2.
- 6. Der Störlichtbogen ist räumlich auf den zuvor definierten Bereich begrenzt. Er breitet sich nicht darüber hinaus aus. Die Folgen von austretendem Gas, wie Verrußung oder Verschmutzung, müssen mit einer Reinigung behoben werden können.
- 7. Der Notbetrieb nach einem Störlicht-Vorfall ist möglich. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Bemessungsbetriebsspannung mit dem 1,5fachen Wert für 1 Minute sowie die mechanische und elektrische Funktionsfähigkeit aller weiteren Einheiten.





















