Mensch und Technik

Die in der Richtlinie VDI4006 Blatt 2 beschriebenen Verfahren ermöglichen es, die Sicherheit und Verfügbarkeit eines technischen Systems unter Berücksichtigung menschlicher Eingriffe, das Ausmaß menschlicher Fehlhandlungen in Relation zu technischen Fehlern sowie effektive Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Zuverlässigkeit unter Berücksichtigung menschlicher Handlungen zu bestimmen.

Bewertung menschlicher Handlungen

Die Richtlinie beschreibt, wie ausgehend von der Festlegung des zu bewertenden Systems bei der Bewertung menschlicher Handlungen vorzugehen ist. Besonderes Gewicht wird auf die Darstellung der Durchführung einer Aufgabenanalyse sowie auf die verschiedenen Verfahren gelegt, die zur Bewertung genutzt werden können. Hier werden zwei Ansätze unterschieden:

  • eine aufgabenbezogene Bewertung, die die Zuverlässigkeit der ausgelegten Aufgaben bewertet
  • eine situationsbezogene Bewertung, die die Einflüsse der menschlichen Ziele und Einstellungen bewertet

Herausgeber der neuen Richtlinie mit dem Titel „Menschliche Zuverlässigkeit; Methoden zur quantitativen Bewertung menschlicher Zuverlässigkeit“ ist die VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung (GPP). Die Richtlinie ist ab November 2017 als Weißdruck in deutsch und englisch erhältlich. Sie ersetzt den Entwurf von Juni 2015.