Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) schließen Stromerzeuger und Abnehmer einen langfristigen Vertrag über die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Da der erzeugte Strom physikalisch über das öffentliche Netz bereitgestellt wird, kann – wie im vorliegenden Praxisbeispiel – zusätzlich ein Energiehändler bzw. Stromlieferant eingebunden sein. Dieser stellt sicher, dass der Kabelhersteller unabhängig von der tatsächlichen Erzeugungsmenge des Windparks jederzeit seinen vollständigen Strombedarf decken kann. Die Differenzen zwischen der vereinbarten bzw. eingespeisten Grünstrommenge und dem tatsächlichen Strombezug werden entsprechend der vertraglich festgelegten Konditionen abgerechnet. Daraus können Vergütungen bzw. Gutschriften entstehen.

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