Safety trifft Security: Was die MVO ab 2027 verändert

 Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten.
Die EU-Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027 verbindlich. Unternehmen sollten ihre Prozesse frühzeitig auf die neuen Anforderungen ausrichten. – Bild: Pilz GmbH & Co. KG

Die Verordnung verfolgt einen erweiterten Sicherheitsansatz: Maschinen müssen nicht nur mechanisch und funktional sicher konstruiert sein. Auch Risiken durch Vernetzung, digitale Funktionen und mögliche Manipulationen sind zu berücksichtigen, sofern sie die Sicherheit der Maschine beeinträchtigen können. Damit gewinnen der Schutz vor Korrumpierung, digitale Dokumentation sowie sichere Prozesse für Software und Zugriffe im Rahmen der Konformitätsbewertung und die anschließende CE-Kennzeichnung weiter an Bedeutung.

 Mit den Industrial Security Services SEM und SAM lassen sich Security-Schwachstellen an Maschinen identifizieren, Risiken bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
Mit den Industrial Security Services SEM und SAM lassen sich Security-Schwachstellen an Maschinen identifizieren, Risiken bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. – Bild: Pilz GmbH & Co. KG

Dokumentation und Security-by-Design

Für Hersteller bringt die MVO organisatorische und technische Anpassungen mit sich. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen künftig digital bereitzustellen. Unternehmen müssen daher ihre Dokumentationsprozesse neu strukturieren und langfristige Verfügbarkeitskonzepte schaffen. Noch bedeutsamer ist jedoch die Integration von Security-by-Design: Schutzmechanismen gegen Korrumpierung, das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen oder unbefugte Software-Änderungen müssen bereits in der Entwicklung berücksichtigt werden. Auch die Prozesse für sichere Software-Updates, Patch-Zyklen und Fernzugriffe müssen eindeutig definiert und dokumentiert sein.

Ergänzend stellt die MVO Anforderungen an die Überprüfbarkeit von Sicherheitsfunktionen. Maschinen müssen so ausgelegt sein, dass Nutzer sicherheitsrelevante Funktionen bei Bedarf selbst testen können. Hersteller müssen dafür geeignete Beschreibungen für Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Verfahrensabläufe bereitstellen. Für Betreiber entsteht dadurch ein klarerer Rahmen, um Sicherheitsfunktionen nach Herstellervorgaben zu überprüfen. Die praktische Umsetzung entsprechender Prüfungen lässt sich damit stärker standardisieren.

 Das Security Assessment of Machinery von Pilz analysiert vernetzte Maschinen nach IEC62443, identifiziert Cyberrisiken und Schwachstellen und leitet geeignete Schutzmaßnahmen ab.
Das Security Assessment of Machinery von Pilz analysiert vernetzte Maschinen nach IEC62443, identifiziert Cyberrisiken und Schwachstellen und leitet geeignete Schutzmaßnahmen ab. – Bild: Pilz GmbH & Co. KG

Wesentliche Veränderung im Fokus

Auch für Betreiber sind die neuen Vorgaben relevant. Insbesondere im laufenden Betrieb steigen die Anforderungen an die Industrial Security: Betreiber müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Angriffen nachweisen und sicherstellen, dass Systeme dauerhaft gegen unbefugte Zugriffe und Manipulationen abgesichert sind. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass technische Dokumentationen langfristig verfügbar bleiben. In Kombination mit den vom Hersteller vorgegebenen Prüf- und Testverfahren für Sicherheitsfunktionen wächst damit die Verantwortung im Betrieb deutlich. Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden werden zu einem zentralen Baustein, um die geforderten Sicherheitsstandards dauerhaft einzuhalten.

Darüber hinaus konkretisiert die MVO den Begriff der ‚wesentlichen Veränderung‘ und schafft damit mehr Klarheit für Umbauten und Nachrüstungen. Wird eine Maschine in einer Weise verändert, die ihre Sicherheit wesentlich beeinflusst, ist eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich. In diesem Fall wird der Betreiber rechtlich zum Hersteller – mit allen entsprechenden Pflichten, etwa hinsichtlich Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und CE-Kennzeichnung.

Fünf Schritte zur Vorbereitung

Die Maschinenverordnung ist kein Papiertiger. Sie ist ein Weckruf für die gesamte Branche. Unternehmen, die jetzt handeln, können ihre Prozesse rechtzeitig anpassen, Risiken reduzieren und die neuen Anforderungen als Wettbewerbsvorteil nutzen. Wer hingegen wartet, läuft Gefahr, unter Zeitdruck in Engpässe zu geraten und Compliance-Risiken zu übersehen. Die Uhr tickt – und die Weichen für zukunftssichere Maschinenkonzepte werden jetzt gestellt. Dazu lohnt es sich, die nächsten Schritte systematisch anzugehen. Die folgenden fünf Empfehlungen zeigen, wie Unternehmen die Anforderungen der MVO nicht nur erfüllen, sondern aktiv für Sicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit nutzen können:

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