Die Anforderungen an Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtugen werden seit März 2014 durch die DIN EN ISO14119 definiert. Ob eine verriegelte trennende Schutzeinrichtung mit oder ohne Zuhaltung zum Einsatz kommen sollte, hängt ganz vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Wird beim Öffnen einer Schutztür eine Gefahr bringende Bewegung sofort gestoppt, reicht eine Schutzeinrichtung ohne Zuhaltung. Droht allerdings der Nachlauf einer Maschine und damit eine Gefahr, muss das Öffnen der Tür verhindert werden. Eine Zuhaltung ist dazu erforderlich. (jwz)
Sicherheitsschalter mit Türzuhaltungen
Um Personen vor Gefahren zu schützen, werden Fertigungsstätten häufig durch Schutzeinrichtungen
abgesichert, in die Türen, Hauben oder Klappen integriert sind. Deren Stellung wiederum muss durch
Sicherheitsschalter überwacht werden.
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