Um die Software auf den verschiedenen Ebenen effizient testen zu können, hilft Softema ebenfalls den Prüfern. Zu diesem Zweck werden die Spezifikations-Arbeitsblätter wiederverwendet und ausschließlich um Prüfspalten erweitert. Zur Vervollständigung der Tests – wie beispielsweise Codereview und Validierung – sowie von deren Dokumentation stehen zusätzliche Arbeitsblätter zur Verfügung (siehe Ergebnisse Verifikationsaktivitäten). Seit Frühjahr 2019 liegt der Softwareassistent als Beta-Version für einen eingeschränkten Kreis von rund 300 Nutzern vor. Damit wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung gesammelt werden können, wird Softema derzeit in einer lang angelegten Testphase den ersten praktischen Prüfungen unterzogen.
Ergänzender Code-Generator
In den Maschinen steigt der Anteil an komplexer sicherheitsbezogener Software stetig. Deshalb müssen die Methoden zur Erstellung und Überprüfung entsprechender Programme in der Theorie weiterentwickelt und in der Praxis angewendet werden. Nur so ist in Zukunft sichergestellt, dass sich die in der Maschinenrichtlinie dargelegten Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Steuerungstechnik erfüllen lassen. Durch den zukünftigen Einsatz des Softwareassistenten Softema und dessen fortlaufende Optimierung wird ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Sicherheitsbezogene Software muss spezifiziert werden, um systematische Fehler zu vermeiden. Ohne eine ordnungsgemäße Spezifikation lassen sich Verifikations- und Validierungsaktivitäten nicht durchführen. Bei den beiden zentralen Tätigkeiten der Softwareerstellung – also Spezifikation und Verifikation – wird der Maschinenhersteller/Programmierer perspektivisch durch Softema unterstützt.
Es ist davon auszugehen, dass ab Mitte 2020 eine für den gesamten Markt freigegebene Version des Softwareassistenten zur Verfügung steht. Parallel befindet sich ein Code-Generator in der Entwicklungsphase, der in Kombination mit Softema erhältlich sein soll. Auf der Grundlage eines Softema-Projekts erzeugt der Code-Generator dann sicherheitsbezogene ‚Code-Abschnitte‘, die sich in verschiedene Steuerungssysteme einbinden lassen. Im Rahmen der Integration kann der Programmierer zwischen unterschiedlichen Dateiausgabeformaten wählen und die Code-Abschnitte so einfach in seine Softwareprojekte übernehmen. Es wird spannend zu beobachten, wie der Markt den Softwareassistenten annimmt und wie seine Weiterentwicklung auf der Grundlage des Feedbacks aus der Praxis vorangetrieben wird. Im Sinne der funktionalen Sicherheit wäre es wünschenswert, dass Softema eine ähnliche Erfolgsgeschichte wie Sistema schreibt.
Wenn es um die Umsetzung der Rahmenbedingungen aus der Maschinenrichtlinie und den relevanten Normen geht, setzt Phoenix Contact konsequent auf den Sicherheitslebenszyklus für Maschinen. In Phase 2 wird die sicherheitsbezogene Anwendungssoftware (SRASW) auf der Grundlage der Anforderungen aus der Risikobeurteilung der Phase 0 spezifiziert und dann in den folgenden Phasen erstellt, verifiziert und validiert. Zukünftig lässt sich Softema direkt in die Arbeitsweise gemäß Phasenmodell des Sicherheitslebenszyklus einbinden, wie dies heute bereits bei Sistema der Fall ist (Grafik zum Sicherheitslebenszyklus für Maschinen).
Im Rahmen seines umfangreichen Dienstleistungsspektrums für die funktionale Sicherheit bietet Phoenix Contact auch Seminare rund um die sicherheitsbezogene Software an. So findet im September die zweitägige Veranstaltung „Safety Application Software“ in Herrenberg statt. Der Kurs beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Gestaltung der Spezifikation und der Prüfung von Funktionsbausteinen, wobei die Inhalte steuerungsunabhängig vermittelt werden. Im eintägigen Sistema-Seminar in Bad Pyrmont, Berlin oder Herrenberg wird das optimale Arbeiten mit dem Softwareassistenten erläutert. Ab 2020 steht ebenfalls ein Softema-Lehrgang zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden sich unter www.phoenixcontact.de.